Kein Wahlrecht für Auslandschweizer bei Ständeratswahlen

Die FDP.Die Liberalen Thurgau lehnt die Motion zur Einführung des aktiven Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen im Kanton Thurgau ab. Dies insbesondere mit der Begründung des fehlenden lokalen Bezuges.

Eine im Grossen Rat eingereichte Motion möchte erwirken, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht nur bei den Nationalratswahlen, sondern auch bei den Ständeratswahlen das aktive Wahlrecht ausüben können. Bei den Nationalratswahlen handelt es sich um eine eidgenössische Wahl, die Ständeratswahlen hingegen sind kantonale Wahlen. Bei einer konsequenten Auslegung würde das bedeuten, dass dann auch bei weiteren kantonalen Wahlen wie zum Beispiel in den Grossen Rat oder Regierungsrat sowie bei kantonalen Abstimmungen das Recht bestehen müsste.

Die FDP.Die Liberalen Thurgau vertritt die Meinung, dass für die kantonalen Wahlen und Abstimmungen bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern vielfach der lokale Bezug fehlen würde. Die räumliche Entfernung macht es schwierig, die lokalen Ereignisse oder Diskussionen zu überblicken und einzuschätzen. Zudem nimmt mit der Dauer des Auslandaufenthaltes generell der Bezug zum Kanton ab. Auch die Informationsbeschaffung ist in der Regel nicht vergleichbar wie für Menschen vor Ort.

Gemäss Kantonsrat Thomas Niederberger ist ein weiterer wichtiger Punkt, «dass das Leben im Ausland zu einem neuen Lebensmittelpunkt führt. Das bedeutet auch neue Bekanntschaften, eine neue Kultur sowie veränderte Prioritäten und Interessen.»

Die Fraktion der FDP.Die Liberalen Thurgau ist einstimmig gegen die Erheblicherklärung der Motion «Aktives Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen im Kanton Thurgau».