Viermal Ja - Abstimmungen vom 24. November 2024

Die Nationalstrassen müssen ausgebaut, ambulante und stationäre Leistungen müssen einheitlich finanziert und im Mietrecht muss mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. In der Roth Pflanzen AG in Kesswil fassten die FDP.Die Liberalen Thurgau zu allen vier Abstimmungsvorlagen klare Ja-Parolen.

Die fünf baureifen Projekte Wankdorf-Schönbühl, Schönbühl-Kirchberg, Rosenbergtunnel St.Gallen, Rheintunnel in Basel sowie Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen sollen im «Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» realisiert werden. Die geplanten Infrastrukturprojekte sollen Engpässe beseitigen und den Verkehrsfluss an neuralgischen Punkten verbessern. Zu der für den auch im Hinblick auf die mögliche Realisierung der N23/BTS (Seiten 4 und 5) für den Thurgau sehr wichtigen Abstimmungsvorlage folgten die Mitglieder der Empfehlung von Beat Hirt, a. IHK-Vizepräsident. Die über 60 Anwesenden fassten mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung die deutliche Ja-Parole.

Tiefere Gesundheitskosten

«Die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen führen zu Fehlanreizen», erklärte Katharina Iseli bei der Vorstellung der Abstimmungsvorlage «Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)». Es gehe um die bedeutendste Reform seit Einführung des KVG, führte das Mitglied der Fachgruppe «Gesundheit und Soziales» aus. Mit der einheitlichen Finanzierung (EFAS) sollen alle Bereiche der Grundversicherung nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden. Die Ja-Parole der FDP Thurgau zur Reform fiel einstimmig aus.

Mehr Rechtssicherheit

Zu den beiden von Kantonsrat Dean Kradolfer, Rechtsanwalt, vorgestellten Vorlagen, welche kleinere Änderungen im Obligationenrecht/Mietrecht betreffen, fassten die FDP-Mitglieder ebenso die klare Ja-Parole. Neu sollen das Gesuch der Mietenden zur Untervermietung wie auch die Zustimmung des Vermieters schriftlich vorliegen. Ebenso darf der Vermieter die Zustimmung zu einer Untermietdauer von mehr als zwei Jahren verweigern und bei Verletzung der Informationspflichten des Mietenden nach Mahnung ausserordentlich kündigen. Bei einem Eigentümerwechsel soll der neue Besitzer innert der gesetzlichen Frist auf den nächsten Termin hin kündigen können, wenn der Eigenbedarf für die Nutzung seiner Wohnung oder seines Geschäftslokals «bedeutend» und «aktuell» ist. Damit wird die früher geltende Voraussetzung des «dringenden Eigenbedarfs» neu und klarer gefasst und das Eigentumsrecht des Vermieters gestärkt.